Vorbeugender Brandschutz in Objekten: Sicherheit und Normen für die Möblierung
Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist für Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden und gewerblichen Objekten ein zentrales Thema. Ob in der Hotellerie, in Krankenhäusern, Schulen oder Bürokomplexen – die Anforderungen an die Sicherheit sind hoch und oft unübersichtlich. Da der Brandschutz in Deutschland über die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer geregelt wird, ist eine fachgerechte Planung der Inneneinrichtung unerlässlich.
Wann greifen die verschärften Brandschutzregeln?
Besondere Aufmerksamkeit ist immer dort gefordert, wo hohes Publikumsverkehrsaufkommen herrscht oder Menschen übernachten. Als Faustregel gilt: In Versammlungsstätten ab einer Kapazität von 200 Personen greifen spezifische Verordnungen (VStättVO).
Dies betrifft unter anderem:
- Beherbergungsstätten: Hotels, Pensionen und Wohnheime.
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.
- Öffentliche Räume: Flughäfen, Shoppingmalls, Museen und Foyers.
- Arbeitsstätten: Großraumbüros und Kantinen unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Besonderes Augenmerk liegt auf Möbeln und Einrichtungsgegenständen in Flucht- und Rettungswegen, da diese im Ernstfall rauchfrei und passierbar bleiben müssen.
Individuelle Brandschutzkonzepte für Objektmöbel
Standardlösungen von der Stange stoßen bei komplexen Brandschutzauflagen oft an ihre Grenzen. Hier sind individuelle Konzepte gefragt, die Ästhetik und Sicherheit vereinen.
„Mit unseren individuellen Möbeln haben wir vielfach ausgezeichnete Möglichkeiten, abseits von Großserien den Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden. Genauso individuell wie die Möbel fällt bei uns das Brandschutzkonzept aus.“ — Prof. Reinhard Grell
Technische Normen: Der entscheidende Unterschied bei Polstermöbeln
Oft wird für Möbel fälschlicherweise die Baustoffnorm (DIN 4102-1) angefragt. Für die Sicherheit von Sitzmöbeln im Objektbereich ist jedoch die DIN 66084 („Klassifizierung des Brandverhaltens von Polsterverbünden“) maßgeblich. Hier wird nicht das einzelne Material, sondern das Zusammenspiel von Stoff, Schaum und Gestell bewertet.
Die Prüfung erfolgt in drei Klassifizierungsstufen:
Prüfnorm | Testverfahren | Anforderung |
DIN EN 1021-1 | Zigarettentest | Eine glimmende Zigarette muss auf dem Polster von selbst verlöschen. |
DIN EN 1021-2 | Streichholztest | Das Polster muss der Einwirkung einer kleinen Flamme widerstehen. |
DIN EN 54341 | Papierkissentest | Ein brennendes Papierkissen (hohe Brandlast) wird auf dem Möbel entzündet. |
Um die Brandausbreitung und die Entwicklung giftiger Gase (wie Kohlenmonoxid) zu verhindern, kommen im Objektbereich häufig schwer entflammbare Schäume und Spezialtextilien oder zusätzliche Glasfaservliese zum Einsatz.
Baustoff vs. Einrichtung: Rechtliche Abgrenzung
Ein wesentliches Problem in der Praxis ist die Verwechslung von Baustoffverordnungen und Einrichtungsrichtlinien:
- Baustoffe (DIN 4102-B1 / EN 13501-1): Diese gelten für fest mit dem Baukörper verbundene Elemente (Böden, Wände, fest eingebaute Sitzgruppen).
- Lose Möblierung: Tische und Stühle unterliegen formal oft nicht direkt den Baustoff-Verordnungen, müssen aber laut Brandschutzgutachten häufig dennoch deren Schutzzielen entsprechen.
Wir nutzen für unsere Brandschutzkonzepte zertifizierte Werkstoffe in B1-Qualität (schwer entflammbar) als Basis, um die geforderten Sicherheitsstufen für das gesamte Möbelstück zu garantieren.
Unser Leistung für Ihr Projekt
Wir unterstützen Sie dabei, den Anforderungen der örtlichen Bauaufsicht gerecht zu werden. Unser Angebot umfasst standardmäßig:
- Schwer entflammbare Ausstattung: Verwendung von Materialien nach DIN 66084 P-a (Papierkissentest).
- Zertifizierte Materialien: Einsatz von Komponenten in B1-Qualität.
Wichtiger Hinweis: Da die Definition der Brandschutzanforderungen der örtlichen Bauaufsicht unterliegt, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung der Möblierungsplanung mit den zuständigen Behörden.